Tuning

Bieten Sie eine Leistungssteigerung für Fahrzeuge an und wollen ein Teilegutachten erwirken oder gar eine individuelle Einzelabnahme? Vielleicht ist ihr Ziel sogar eine ABE zu erwirken?
Bieten Sie eine Downpipe oder Abgasanlage und wollen diese mit EG/ECE Betriebserlaubnis vermarkten?
Abhängig von der Art der Umbaumaßnahme wie Chiptuning oder Turboumbau, dem Fahrzeugtyp und Baujahr, ergeben sich unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen. In der Regel sind hier Prüfungen zum Nachweis der Funktionsfähigkeit der Emissionsminderungssysteme notwendig in Kombination mit einer Höchstgeschwindigkeitsermittlung und Leistungsmessung. In dem VdTÜV Merkblatt 751 bietet eine breite Basis an Prüfmöglichkeiten und wird als Stand der Technik anerkannt für viele Umbaumaßnahmen.

Das Merkblatt bietet jedoch lediglich eine Orientierung und keinen verbindlichen Rechtsrahmen. Ab dem 01.01.2022 wurden die Prüfanforderungen als Verkehrsblattverlautbarung veröffentlicht, um einen bundeseinheitlichen rechtsverbindlichen Rahmen zu schaffen. Betroffen sind davon im Wesentlichen Fahrzeuge mit den Schadstoffklassen „Euro 6d-Temp, „Euro 6d“ und alle neueren Klassen mit „Euro 6e“ sowie danach folgende Klassen.

Was bedeutet dies für Sie?

Die Verkehrsblattverlautbarung bezieht sich auf die Aktualisierung der Prüfvorschriften WLTP (Laboremissionsprüfung) und RDE (Emissionsmessungen im Straßenverkehr). Dabei sind die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Vorschriften einschließlich der obligatorischen Nachrüstvorschriften maßgeblich. Weiterhin wird der Geltungsbereich auf die Fahrzeugtypen mit den Klassen M1, M1-G und N1, N1-G beschränkt sowie die Höhe der maximalen Leistungssteigerung von 20 % (Faktor 1,2).

Zu den Prüfungen gehören:

  • Ermittlung der Motorleistung und Motordrehmoment
    • Motorleistungsmessung auf dem Motorprüfstand nach UN-Regelung Nr. 85 (R85) alternativ
    • Motorleistungsmessung auf dem Fahrzeug-Rollenprüfstand in Anlehnung an R85
  • Prüfung der Emissionen
    • Abgasverhalten nach VO (EG) 715/2007 in Kombination VO (EU) 2017/1151 Test Typ 1
    • RDE Abgastest Test Typ 1A nach VO (EU) 2017/1151
    • Stichpunktartige Prüfung der On-Board-Diagnose (OBD) an mindestens 2 relevanten Bauteilen
    • Test Typ 2 Leerlauf und erhöhter Leerlauf
    • Test Typ 5 Dauerhaltbarkeit
  • Prüfung der Geräuschentwicklung
  • Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit in Anlehnung an UN-Regelung Nr. 68 (R68)
  • Prüfung der Bremsanlage
  • Prüfung der Funkentstörung bzw. elektromagnetischer Verträglichkeit
  • Prüfung und Eignung der Reifen
  • Fahrerprobung über eine angemessene Fahrstrecke unter betriebsüblichen Bedingungen
  • Prüfung der Eignung des Geschwindigkeitsmessers
  • Zulässige Anhängelast (verringern oder streichen aus Temperaturgründen)
  • Prüfung der Assistenzsysteme
  • Maßnahme gegen Manipulationen
  • Extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV/Plug-in-Hybride) dürfen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreichweite nicht unterschreiten (EMOG). Der Nachweis ist zu führen.
  • Nicht extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge dürfen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreichweite nicht unterschreiten (EMOG). Der Nachweis ist zu führen.
  • COP Gewährleistung der Übereinstimmung der Produktion durch den Genehmigungsinhaber
  • ISC In Service Conformity Typ 1 und RDE je nach Stückzahl

 

Wie Sie sich auf diese Art von Prüfungen vorbereiten können und bei der Durchführung der Prüfungen sind wir Ihnen gerne behilflich. 

Wir bieten auch Seminare zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter an.

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