Leichte ein- und mehrspurige Fahrzeuge der EG Klasse L und elektrische Antriebe

Die EG Fahrzeugklasse L nach der Verordnung (EU) 2013/168 untergliedert sich eine Vielzahl von Unterklassen. Die Unterklassen teilen die Fahrzeuge in zweirädrige oder dreirädrige und teilweise auch vierrädrige Varianten auf. Weiterhin werden wird auch Bezug auf die Höchstgeschwindigkeitsgrenze von 45km/h genommen. Nach Artikel 4 der Verordnung werden Klassen in den Gruppen von L1e bis L7e unterschieden.

Dank unseres hochflexiblen und hochdynamischen Rollenprüfstand können wir auch zweirädrige Fahrzeuge wie Motorräder oder S-Pedelecs bei uns prüfen.

Eine Reichenweitenermittlung oder Energieverbrauchsmessung für rein elektrische Antriebe oder Emissionsmessungen an Verbrennungsmotoren führen wir gerne mit Ihnen gemeinsam durch.

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